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Sorglos reisen – unbeschwert Urlaub machen

Die EU-Kommission will die Rechte von Passagieren weiter ausbauen. In diesem Zusammenhang gibt sie nützliche Tipps für ein problemloses Reisen in der Weihnachtszeit. Hier die Tipps, damit die Urlaubstage unbeschwert verlebt werden können:
Falls Sie mit dem Flugzeug reisen und Ihnen die Beförderung verweigert wird oder Ihr Flug ohne Vorankündigung gestrichen wird oder mehr als fünf Stunden verspätet ist, können Sie eine Erstattung oder eine alternative Beförderung verlangen.

  • Sie haben bei Annullierung Ihres Fluges oder einer Verspätung über drei Stunden auch Anrecht auf Unterstützungsleistungen und unter bestimmten Umständen auf eine Ausgleichszahlung. In jedem Fall muss die Fluggesellschaft Sie bei Eintritt einer Flugunregelmäßigkeit an Ort und Stelle über Ihre Rechte informieren.
  • Geht Ihr Gepäck verloren oder wird es beschädigt, haben Sie bei Flugreisen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 1220 EUR.
  • Bei der Online-Buchung eines Flugtickets muss der Endpreis schon auf der ersten Seite deutlich angegeben sein.
  • Nehmen Sie bei Flugreisen nur geringe Mengen Flüssigkeiten im Handgepäck mit (je Behälter sind nur 100 Milliliter Flüssigkeiten erlaubt, zu denen auch Cremes, Puder und Schaum zählen). Insgesamt darf pro Person nur ein Liter Flüssigkeiten mitgeführt werden.
  • Falls Sie außerhalb Europas fliegen, prüfen Sie vor dem Ticketkauf die schwarze Liste der Fluggesellschaften mit Betriebsverbot in der Europäischen Union.
  • Falls Sie behindert oder in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, erhalten Sie bei Flugreisen und bei grenzüberschreitenden Zugreisen innerhalb der Europäischen Union nichtdiskriminierenden Zugang. Sie haben bei Flugreisen ein Anrecht auf kostenlose Hilfestellung vor, während und nach dem Flug und bei Zugreisen auf kostenlose Hilfestellung am Bahnhof und im Zug. Informieren Sie Ihre Fluggesellschaft mindestens 48 Stunden im Voraus, falls Sie Hilfe benötigen.
  • Bei grenzüberschreitenden Zugreisen innerhalb der Europäischen Union haben Sie Anspruch auf Erstattung (oder alternative Beförderung) und auf eine Ausgleichszahlung sowie auf Unterstützung, falls der Zug ausfällt oder mehr als eine Stunde verspätet abfährt oder ankommt. Sie müssen außerdem vor und während der Reise angemessen informiert werden.
  • Wird Ihr Gepäck während einer grenzüberschreitenden Zugreise innerhalb der Europäischen Union beschädigt, haben Sie Anspruch auf Entschädigung bis zu 1300 EUR. Bei einem Unfall während der Zugreise können Sie oder Ihre Familie Vorauszahlungen und Entschädigungsleistungen verlangen.
  • Für Beschwerden bezüglich einer grenzüberschreitenden Zugreise innerhalb der Europäischen Union muss Ihnen jedes Eisenbahnunternehmen die Adresse der Beschwerdestelle mitteilen, die Ihnen innerhalb eines Monats antworten muss.
  • Wenn Sie eine Pauschalreise buchen, vergewissern Sie sich, dass sowohl der Preis als auch alle wichtigen Informationen deutlich angegeben sind.
  • Bedenken Sie, dass ein Viertel aller Verkehrsunfälle auf Alkohol- oder Drogenkonsum zurückzuführen ist. Setzen Sie sich nicht ans Steuer, wenn Sie Alkohol getrunken oder Drogen zu sich genommen haben.
  • Quelle: Service Eurpäische Kommission

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