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China: Strengere Visum-Praxis wegen G20

Laut Auswärtigem Amt kommt es derzeit in einzelnen Fällen zu einer strengeren Praxis bei der Erteilung chinesischer Visa. Von Antragstellern, deren Reisepässe nach dem 1. Januar 2014 ausgestellt wurden, wird teilweise für den Visumantrag die Vorlage auch des vorherigen, abgelaufenen Reisepasses zusammen mit dem jetzigen Pass verlangt. Sollte der alte Pass eingezogen worden sein, ist eine unterschriebene Erklärung über den Zeitpunkt und den Ort des Verbleibs vorzulegen. Außerdem müssen die Antragsteller in diesen Fällen angeben, welche Länder sie in den letzten drei Jahren besucht und wie lange sie sich in dem jeweiligen Land aufgehalten haben. Das Auswärtige Amt sieht Anzeichen dafür, dass die strengere Praxis nur eine vorübergehende Regelung im Vorfeld des G20-Gipfels ist, der am 4. und 5. September in Hangzhou stattfindet.

 

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Quelle: Travel One